1 Monat GRATIS testen, danach für nur 7,50€/Monat!
Home » News »

Frankfurter Erklärung: Bauwende mit Innenarchitekten!

Bauwende besser mit Innenarchitekten!
Frankfurter Erklärung

Frankfurter Erklärung
Foto: Milton Arias

Mit der Frankfurter Erklärung stellt die bdia Bundesmitgliederversammlung in diesem Jahr klare Forderungen. Eine Bauwende kann nur mit Innenarchitekten funktionieren.

Wir stehen vor großen Herausforderungen. In den Städten mehrt sich Leerstand. Andererseits beklagen wir einen eklatanten Mangel bezahlbaren Wohnraums. Rasant steigende Baukosten und Zinsen führen aktuell zu einem Rückgang von Investitionen und damit von Neubauprojekten.

Bauen im Bestand ist das Bauen der Zukunft

Einer im Januar 2023 vom Verbändebündnis Soziales Wohnen vorgestellten Studie zufolge besteht derzeit ein Wohnungsdefizit in Höhe von 700.000 Wohnungen. Die Umnutzung von Bestandsimmobilien bietet sich als die beste Lösung an. Bauen im Bestand ist das Bauen der Zukunft. Eine Abschlussbotschaft des Deutschen Architektentages am 29. September 2023 lautete „Gebäudebestand priorisieren: Die bewusste Einbindung des Baubestandes und die Anwendung kreislaufgerechter Bautechniken erweisen sich als klügere Wahl im Vergleich zu Abriss und Neubau.“ Dafür sprechen nicht nur die nachweisbare Reduktion von CO2-Emissionen und die Nutzung der „goldenen Energie“, sondern auch die Verantwortung der Planer für eine zukunftsfähige Umwelt und Gesellschaft.

Innenarchitekten als unverzichtbarer Teil der Bauwende

Die Kernkompetenzen der Innenarchitekten liegen darin, Potenziale von Bestandsimmobilien zu erkennen, zu nutzen und aufzuwerten. Innenarchitekten verfügen über das Fachwissen, funktionale und nachhaltige Lebensräume zu schaffen. Dabei berücksichtigen sie nicht nur die technischen, ökonomischen und ökologischen Aspekte, sondern auch die sozialen, kulturellen und emotionalen Dimensionen des Bauens.

So kann durch die Umnutzung von Leerständen, die Modernisierung von Wohnungen, die Revitalisierung von Quartieren und die Integration von neuen Nutzungen in bestehende Strukturen die „Bauwende“ gelingen. Die interdisziplinäre Entwicklung von Lösungen ist der Schlüssel für das Bauen der Zukunft. Innenarchitekten sind daher unverzichtbarer Teil der „Bauwende“. Einschränkungen und Hemmnisse abbauen!

bdia fordert uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung

Innenarchitekten sind eingetragene Mitglieder der Architektenkammern. Dennoch sind sie immer wieder mit Einschränkungen in der Ausführung ihres Berufes und bürokratischen Hemmnissen bei Bauprojekten konfrontiert. Der bdia fordert in der Frankfurter Erklärung:

  1. Eine praxisgerechte Novellierung der Musterbauordnung und die Vereinheitlichung der Landesbauordnungen.
  2. Die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung beim Bauen im Bestand, inkl. Erweiterungsbauten, im Zuge des „Digitalen Bauantrags“ und einhergehender Harmonisierung des Verwaltungshandelns der Baubehörden.

Innenarchitekten müssen bundesweit gemäß ihrer Qualifikation uneingeschränkt bauvorlageberechtigt ihren Beruf ausüben können. Dies klärt die Rechtslage für Innenarchitekten, insbesondere bei öffentlichen Vergabeverfahren, und stärkt das gesellschaftliche Bewusstsein für den Umfang ihrer Berufsaufgaben.

Die Frankfurter Erklärung ist an die Politik und weitere Entscheidungsträger adressiert.

Webseite des Verbands

Weitere News finden Sie hier

Anzeige
Top-Thema
Anzeige

Neueste Beiträge
Titelbild md 03-04
Ausgabe
03-04.2024 kaufen
EINZELHEFT
ABO

Architektur Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Architektur-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum arcguide Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des arcguide Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de