In diesem Seminar des bdia lernen Sie, Innenarchitektenverträge richtig zu gestalten, Honorare klar zu vereinbaren und richtig abzurechnen.
Das Seminar des bdia richtet sich an Innenarchitekten und alle, die mit Innenraumplanung befasst sind. Im ersten Teil wird dargestellt, wie eine Beauftragung im vertraglichen richtigen Rahmen erfolgen sollte. Im zweiten Teil geht es um die Vereinbarung und Abrechnung des Honorars.
Das nunmehr im BGB geregelte Architektenvertragsrecht wird in verständlicher Form ebenso dargelegt wie die verschiedenen Arten der Vertragsgestaltung, von einfachen Vereinbarungen bis hin zu einem allumfassenden Architektenvertrag. Ziel ist es, Innenarchitekten ohne vertiefte juristische Kenntnisse zu unterstützen, einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Bauherrn abzuschließen, der zur Durchsetzung eines auskömmlichen Honoraranspruchs zwingende Voraussetzung ist.
Im zweiten Teil geht es um die Honorarvereinbarung. Aufgrund der Öffnung der HOAI 2021 sind Innenarchitekten in der Honorarvereinbarung frei, sofern sie die rechtlich verbindliche Schriftform einhalten. Besprochen werden Honorare nach dem System der HOAI sowie Pauschalhonorare und Zeithonorare.
Um die dargelegten Kenntnisse auch anwenden zu können, werden sowohl im vertraglichen als auch im honorarrechtlichen Teil Übungen angeboten, in denen die Teilnehmer die Theorie gleich in die Praxis umsetzen können. Die Teilnehmer erhalten zusätzlich praktische Muster für Verträge und Honorarabrechnungen.
Seminarinhalt – Tag 1, 16. Februar 2023
- Innenarchitektenvertrag und wesentliche Vereinbarungen
- Abschluss des Innenarchitektenvertrages, Form und spätere Ergänzungen
- Leistungen der Innenarchitekten mit Erstellung eines individuellen Leistungsbildes für den Innenarchitektenvertrag
- Aufgaben der Auftraggebenden/Bauherrschaft
- Sicherungsmöglichkeit des Honorars
Seminarinhalt – Tag 2, 17. Februar 2023
- Honorarkalkulation
- Honorarvereinbarung und Honorarparameter
- Honorare für zusätzliche und wiederholte Leistungen bei Änderungen
- Honorarberechnung bei fehlender Vereinbarung
- Pauschal- und Zeithonorar
- Abnahme der Architektenleistung
- prüfbare Abrechnung
Kosten Für bdia Mitglieder: 435,70 € (Studierende: 135,70 €)
Kosten für Gäste: 835,70 € (Studierende: 235,70 €)
Referenten
Dipl.-Ing. (FH) Pia A. Döll, Innenarchitektin bdia, Sachverständige HOAI und Präsidentin bdia
Freiberufliche Innenarchitektin bdia mit eigenem Büro seit 2001 in Frankfurt am Main.
Innenarchitekt Dipl.-Ing. Andreas T.C. Krüger, von der Architektenkammer NW öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Ingenieure, Hagen und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Coburg.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Fischer, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Professor für Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht an der Jade Hochschule in Oldenburg.
Anmeldung unter bdia Präsenz Seminar