Aufgrund der technischen Schwierigkeiten beim Online-Verfahren erfolgt eine Verlängerung der Antragsfrist, über den 31. August hinaus. Unternehmen können somit einen Monat länger die Corona-Überbrückungshilfe beantragen.
Anträge auf Überbrückungshilfe können nunmehr bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Die Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August) bleibt unverändert bestehen.
Fristverlängerung für Corona-Überbrückungshilfe
„In der Praxis hat sich herausgestellt, dass sich bereits das Registrierungsverfahren bisweilen über zwei Wochen hinziehen kann. Die Antragstellung selbst erfordert erhebliche Bearbeitungszeiten“, so Steuerberater Thomas Kuth von der FRTG Steuerberatungsgesellschaft Essen GmbH.
Die Verschiebung des Fristablaufs entlastet nicht nur die Steuerberater, sondern hilft vielen kleinen Unternehmen, die um ihr Überleben kämpfen. Hinweise und Erläuterungen zur Registrierung im Online-Antragsportal wurden erweitert.
Hier geht es zu den FAQs zur „Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“.
Ausführliche Erläuterungen zur Antragsstellung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen.
Das Antragsportal finden Sie unter folgendem Link: antrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de