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Eine zentrale Gemeinsamkeit von Bauten im Bereich Bildung, Administration oder Verkehr ist ihre Inklusivität: Ihr Nutzerkreis ist nicht fest umrissen, sondern umfasst viele Menschen mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen.
Sie erfordern daher Lichtkonzepte, die sich an den Grundlagen der menschlichen Wahrnehmung, der Gestaltung und der Kommunikation orientieren; Licht, das die Nutzer einschließt und nicht ausschließt. Das muss nicht heißen, dass im Umkehrschluss keine eigenständigen, markanten Gestaltungslösungen möglich sind. Welche Planungsaspekte bei der Beleuchtung dieser Gebäude eine besondere Rolle spielen, soll im Folgenden betrachtet werden.
Lichtkonzepte lenken den Blick
Licht stellt ein wirkungsvolles Medium dar, um öffentliche Bauten zugänglich und benutzerfreundlich zu gestalten, Besucherströme zu lenken und die Nutzungsbereiche zu differenzieren. Schließlich teilen wir die Grundlagen der visuellen Wahrnehmung mit den meisten Menschen, selbst über kulturelle Grenzen hinweg.
Unsere Aufmerksamkeit fokussiert zum Beispiel ganz automatisch auf Bereiche, die durch Helligkeitskontraste hervorgehoben sind. Auf diese Weise lassen sich etwa im Foyer einer Behörde wichtige Anlaufstellen wie ein Empfangstresen oder Anmeldeschalter markieren, ebenso aber auch Erschließungspunkte wie Treppenaufgänge oder Aufzüge.
Wichtig ist dabei, sowohl horizontale Boden- und Arbeitsflächen als „Lichtinseln“ hervorzuheben als auch vertikale Flächen wie Rückwände, Infotafeln oder im Raum hängende Schilder zu beleuchten, um so der normalen Blickrichtung des Menschen gerecht zu werden.
Normvorgaben
Ein Vertikalanteil im Licht ist außerdem notwendig, um Gesichter gut und schattenfrei auszuleuchten, ein bedeutender Faktor für Sicherheitsgefühl und reibungslose Kommunikation zwischen den Menschen. Die entsprechende Messgröße ist die sogenannte zylindrische Beleuchtungsstärke.
Quantifizierbare Aspekte wie die horizontalen Beleuchtungsstärken auf Verkehrswegen oder Arbeitsflächen, die Beleuchtungsstärke oder die Entblendung sind in einschlägigen Normen, zum Beispiel für die Beleuchtung von Arbeitsstätten (DIN EN 12464-1) klar festgelegt.
Um auf Nutzer Rücksicht zu nehmen, die aus Alters- oder Krankheitsgründen deutlich mehr Licht als Durchschnittsmenschen benötigen, sollten die Normvorgaben in öffentlichen Gebäuden eher als Minimalanforderung verstanden werden. Geeignerte Lichtkonzepte können hier mehr leisten.
Das heißt andererseits nicht, dass nach dem Gießkannenprinzip überall gleich üppig beleuchtet werden muss – Kontraste im Interesse der Orientierung im Raum sind vielmehr ein zentrales Gestaltungsmittel. Für eine optimale Wahrnehmbarkeit sollten sie ausgeprägt, aber nicht extrem sein.
Ganz entscheidend ist auch die Abstimmung der Beleuchtung auf die Farbgebung und Oberflächengestaltung von Bauelementen: Erst im optimalen Zusammenspiel ergeben sich die erwünschten ausgewogenen Kontraste, die dann allen Nutzern die Orientierung im Raum erleichtern.
Gut sehen, gut hören
Eine Wahrnehmungsdimension, die sich in Synergie mit Lichtkonzepten planen lässt, ist die Raumakustik. An intensiv genutzten Gemeinschaftsorten herrscht oft ein entsprechender Geräuschpegel. Häufig sind in den gleichen Bereichen, die hervorgehoben beleuchtet werden, auch Eingriffe in die Akustik sinnvoll: Zum Beispiel, damit Gesprächspartner an Schaltern oder Beratungsplätzen klar verständlich sind und zugleich Diskretion gewahrt bleibt – oder auch in Wartezonen, um dort einen entspannten Aufenthalt zu ermöglichen.
Akustikelemente wie Deckensegel aus schallschluckendem Material lassen sich mit Beleuchtung kombinieren, und zwar individuell bauseitig, aber auch in Form von entsprechenden Kombiprodukten aus Akustikelement und Einbauleuchten, die sich in den letzten Jahren zu einem eigenen Produktsegment entwickelt haben.
Notbeleuchtung
Verändert hat sich in jüngerer Zeit auch der Umgang mit einem aus Sicherheitsgründen unverzichtbaren Element der Lichtplanung, nämlich der netzunabhängigen Not- und Sicherheitsbeleuchtung. In der Vergangenheit wurden hierfür meist komplett separate, batteriegespeiste Sicherheitsleuchten zusätzlich installiert, um zum Beispiel bei einem Stromausfall Fluchtwege zu beleuchten.
Die Umstellung auf jederzeit schaltbare und bauartbedingt mit niedrigen Spannungen betriebene LED-Lichtquellen ermöglicht es heute in der Regel, die Notbeleuchtung direkt in die normale Beleuchtung zu integrieren.
Wo nötig, werden spezielle Betriebsgeräte eingesetzt, die im Notfall die Versorgung der betreffenden LED-Leuchte von Netzspannung auf Batterie oder Akku umstellen.
Das bringt eine enorme Vereinfachung von Planung und Wartung der Sicherheitsbeleuchtung – und eine willkommene Bereinigung im Deckenbild. Ein weiterer aktueller Aspekt hat mit der aktuellen Gesetzgebung in Sachen Naturschutz zu tun.
Von innen nach aussen
Das neue Bundesnaturschutzgesetz und die entsprechenden Umsetzungen in Länderrecht enthalten auch Regelungen zur Beleuchtung im Stadt- und Außenraum, die eine nächtliche Anstrahlung öffentlicher Gebäude zukünftig einschränkt. Als Alternative empfiehlt zum Beispiel die Stadt Fulda, die sich hier als Vorreiter positioniert, explizit die nach außen wirkende Beleuchtung von Raumelementen im Gebäudeinneren.
Um solche Wirkungen zu erzielen, braucht es – neben zumindest teilweise transparent ausgeführten Fassaden – idealerweise vertikal geflutete Wandflächen oder mit Licht akzentuierte Bauelemente wie Treppen, Brüstungen oder Galerien im Gebäude.
Hinzu kommt eine Lichtsteueranlage, mit der sich entsprechende nächtliche Lichtszenen gestalten und timergesteuert abrufen lassen. Auch Repräsentation gehört zu den Aufgaben, die öffentliche Gebäude über ihre reine Nutzfunktion hinaus erfüllen.
Nachhaltigkeitsdebatte
Wie der letzte Absatz zeigt, kann die Nachhaltigkeitsdebatte auch unsere Vorstellungen von repräsentativer Beleuchtung verändern.
Weg von einem stets auftrumpfenden „Immer mehr“ – hin zu einem Umgang mit Licht, der Inklusion, menschliche Wahrnehmung und Rücksichtnahme auf die Umwelt stärker als bisher in den Blick nimmt.
Nachhaltiger Umgang mit Licht
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