1 Monat GRATIS testen, danach für nur 7,50€/Monat!
Home » News » Meinung »

Barrierefreie Innenarchitektur

Bewegungsfreiheit in Wohngebäuden
Nutzbar für alle

Barrierefreie Wohnung: Der Begriff Barrierefreiheit hat eine große Tragweite und betrifft alle Lebensbereiche. Dementsprechend hoch sind die Anforderungen an Wohngebäude, die diesen besonderen Standard erfüllen müssen.

Autorin Maren Fliegner

Hat eine Wohnung weder Treppen noch Schwellen und sind alle Bereiche leicht zugänglich, genügt dies den meisten schon, um eine Immobilie als barrierefreie Wohnung zu klassifizieren. Doch kann sich ein gehbehinderter Mensch dann tatsächlich problemlos in den Räumlichkeiten aufhalten und bewegen?

Barrierefreie Wohnung
Foto: © Türenwechsel

Barrierefreie Wohnung

In aller Kürze lässt sich Barrierefreiheit als umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzbarkeit aller gestalteten Bereiche zusammenfassen. Als am 1. Mai 2002 das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) in Kraft trat, wurde zugleich auch das Benachteiligungsverbot für diese Menschen verschafft. Es steht in Artikel 3, Absatz 2 Satz 2 im Grundgesetz und besagt, dass niemand aufgrund seines Handicaps benachteiligt werden darf.

Der Begriff wird vom Gesetzgeber in § 4 BGG folgendermaßen definiert: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel und technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Einschränkungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung notwendiger Hilfsmittel zulässig.“

Die Tragweite des Gesetzes

Der Gesetzgeber liefert eine verdichtete Definition, die erklärungsbedürftig ist. Barrierefreiheit bezieht sich auf all jene Bereiche, die von Menschen geschaffen werden. Alle Gebäude, Wege, Automaten, Handys, Internetseiten müssen so beschaffen sein, dass sie für jedermann nutzbar sind.

Unabhängig davon, ob Menschen in ihrer Sehkraft eingeschränkt sind oder in ihrer Bewegungsfreiheit: Das Gesetz sieht vor, dass Einrichtungen und Informationen nicht nur gefunden und erreicht werden müssen, sondern zudem sinnvoll genutzt werden können.

Betreten zum Beispiel alle Menschen ein Gebäude durch den Vordereingang, aber nur am Hintereingang befindet sich eine Rampe für Rollstuhlfahrer, spricht man hierbei nicht von einem Zugang in der allgemein üblichen Weise.

Ohne besondere Erschwernis

Eine besondere Erschwernis liegt dann vor, wenn man sich beispielsweise im Vorfeld langwierig anmelden muss. Das heißt, dass immer die Lösung gewählt werden muss, mit der möglichst viele Menschen Informationen oder Gebäude allein nutzen können.

Sollte das je nach Behinderung oder Art des Angebotes nicht möglich sein, ist von Barrierefreiheit nur dann die Rede, wenn der Anbieter die zur Nutzung nötigen Vorkehrungen – wie zum Beispiel eine Rampe im Bus – trifft.

Bereits die Erklärung der Definition zeigt, wie breit der Begriff angelegt ist und dass er Einfluss auf alle Lebensbereiche hat. Wir legen den Schwerpunkt auf private Wohnsituationen. Wie lässt sich Hindernisfreiheit herstellen? Worauf muss man achten?

Bedeutung für eine barrierefreie Innenarchitektur

Der Standard für eine barrierefreie Innenarchitektur ist in der DIN-Norm 18040–2 Barrierefreies Bauen festgelegt. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um Empfehlungen, die rechtlich nicht bindend sind, es sei denn, der Inhalt der Norm wird in den Bauvertrag aufgenommen.

Dann ist es die Pflicht des Auftragnehmers, den darin festgehaltenen Standard sowie den aktuellen Stand der Technik auf die Immobilie zu übertragen.

Um ein bereits bestehendes Gebäude aufzurüsten, lassen sich nachträglich Umbaumaßnahmen vornehmen. Üblich sind die folgenden Veränderungen.

md10221_MEI-Fliegner-_CibesAir.jpg
Foto: Vimec

Aufzüge und Griffe

Eine preisgünstige und effiziente Maßnahme für eine barrierefreie Wohnung ist die Montage von Haltegriffen an Wänden und Türen. Damit können sich die Menschen in der Wohnung sicherer bewegen und erhalten länger ihre Mobilität. Eine obere Etage lässt sich leichter durch einen Homelift erreichen.

Allerdings sollte bei der Montage darauf geachtet werden, dass sich gegenüber von Aufzugtüren keine Treppen befinden. Lässt sich dies nicht vermeiden, gilt es, einen Abstand von drei Metern einzuhalten, damit sich Rollstuhlfahrer problemlos in diesem Bereich bewegen können. Ein ungehinderter Zugang stellt eine große Bereicherung im Alltag dar.

Da Flure für die Erschließung zentral sind, ist es wichtig, dass sie auch für Menschen mit Behinderung bequem genutzt werden können. Voraussetzung dafür ist ein angemessenes Platzangebot. So sollten Flure bestenfalls 1,50 m breit sein.

Barrierefreie Innenarchitektur
Foto: Kaldewei

Sanitärräume

Begehbare Duschen, Duschsitze und oder Bänke machen das Leben nicht nur leichter, sondern geben Menschen auch ein Stück ihrer Selbstständigkeit und Würde zurück.

Plant man eine Küche für einen Rollstuhlnutzer, ist es wichtig, für den nötigen Platz zu sorgen. Außerdem sollte man darauf achten, dass das Waschbecken und die Schränke niedriger angebracht werden und die Steckdosen vom Rollstuhl aus erreicht werden können.

Der richtige Fussboden

Für die Nutzung eines Rollstuhls ist es unverzichtbar, dass Türen und Flure verbreitert und mögliche Schwellen beseitigt werden. Teppich kann Wellen bilden, sodass ein Holz- oder Fliesenboden bessere Alternativen sind. Der Bodenbelag sollte rutschhemmend, fest verlegt und nicht elektrostatisch aufladbar sein. Der Zugang zum Haus oder zur Wohnung lässt sich durch eine Rampe anpassen.

Unterstützende Technik

Moderne Technologien können dabei helfen, viele Bereiche einer Wohnung oder eines Hauses online zu steuern. Lichtquellen, die sich per App ein- und ausschalten oder Türen, Wasserhähne und Fenster, die sich damit bedienen lassen, bieten bei Wohnräumen Vorteile. Sie lassen Menschen ein großes Maß an Selbstbestimmtheit wiedererlangen.

Mehr zum Thema Barrierefreiheit

Anzeige
Top-Thema
Campus-Modell
Welche verschiedenen Funktionen Lernorte übernehmen sollen
Campus-Modell
Anzeige

Neueste Beiträge
Titelbild md 01-02
Ausgabe
01-02.2024 kaufen
EINZELHEFT
ABO

Architektur Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Architektur-Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Medien GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum arcguide Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des arcguide Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de