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Höchstsätze unzulässig

EuGH-Entscheidung zur HOAI
Höchstsätze unzulässig

Höchstsätze unzulässig
Am 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im HOAI-Vertragsverletzungsverfahren sein Urteil verkündet. Nach Auffassung des Gerichts sind die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure mit dem EU-Recht nicht vereinbar.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat per Urteil verkündet, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI in unzulässiger Weise den freien Preiswettbewerb einschränken würden.

Dazu ein Statement von Vera Schmitz, Präsidentin des bdia bund deutscher innenarchitekten:

„Die Entscheidung, die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze zu kippen, bedeutet für uns Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, dass wir statt über Qualität nun viel stärker über den Preis verhandeln werden müssen. Wichtig ist aber auch, dass die HOAI als Instrument für gutes Planen und Bauen weiterhin Bestand hat: Die Leistungsbilder sowie die Honorartabellen bleiben erhalten. Der bdia wird sich weiter dafür einsetzen, dass Qualität entscheidet und sich gegen Preisdumping stark machen.“

Der bdia bund deutscher innenarchitekten ist der größte Verband für Innenarchitekt*Innen in Deutschland. Seit über 60 Jahren fördert und festigt er Berufsstand sowie Berufsausübung. Der bdia stellt das Schaffen der Innenarchitekt*Innen in den Fokus und unterstreicht die Bedeutung der Innenräume für den Menschen.

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